Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verlangt, dass bestimmte Angebote im Internet barrierefrei sind – darunter Dienstleistungen, die Verbraucher online buchen und abschließen können.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Das trifft auf viele Gasthöfe und Pensionen zu – aber nicht auf jedes Hotel.
Barrierefreiheit ist auch ohne Pflicht ein Vorteil: Ältere Gäste, schlechte Augen, das kleine Handy im Biergarten. Eine Seite, die sich vergrößern lässt und klare Kontraste hat, wird öfter zu Ende gelesen – und öfter gebucht.
Ob Ihre Buchungsstrecke betroffen ist, klären wir gern an Ihrem Beispiel.