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Gemeinde / Verwaltung Betriebe Wirte
KW 40 / 2026 · Ausgabe vom 04.10.2026

Online-Buchung und das Barrierefreiheitsgesetz – betrifft es Sie?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verlangt, dass bestimmte Angebote im Internet barrierefrei sind – darunter Dienstleistungen, die Verbraucher online buchen und abschließen können.

Wann es Sie betreffen kann

Die wichtige Ausnahme

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Das trifft auf viele Gasthöfe und Pensionen zu – aber nicht auf jedes Hotel.

Unabhängig davon

Barrierefreiheit ist auch ohne Pflicht ein Vorteil: Ältere Gäste, schlechte Augen, das kleine Handy im Biergarten. Eine Seite, die sich vergrößern lässt und klare Kontraste hat, wird öfter zu Ende gelesen – und öfter gebucht.

Ob Ihre Buchungsstrecke betroffen ist, klären wir gern an Ihrem Beispiel.

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