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Gemeinde / Verwaltung Betriebe Wirte
KW 40 / 2026 · Ausgabe vom 04.10.2026

Die Erklärung zur Barrierefreiheit – was drinstehen muss

Jede öffentliche Stelle muss auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Für Websites gilt das spätestens seit dem 23. September 2020 (EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt im Gleichstellungsrecht der Länder). Bei unseren Prüfungen fehlt sie auffallend oft – oder sie steht da, ist aber unvollständig.

Drei Angaben sind Pflicht

Häufige Fehler

Was zu tun ist

Die Erklärung von jeder Seite aus verlinken – am besten in der Fußzeile, neben Impressum und Datenschutz. Den Aufwand bemessen viele zu hoch: Es ist eine Textseite.

Jede Woche eine neue Ausgabe für Gemeinden, Betriebe und Wirte. Ältere Ausgaben stehen in der Bibliothek – für Mitglieder. Anmelden oder kostenloses Konto anlegen.