Viele Websites laden ihre Schriften bei jedem Aufruf direkt von Google. Dabei geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google, bevor er irgendetwas angeklickt hat.
Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem einzelnen Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen – weil eine Website seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertragen hatte. Danach rollte eine Welle von Abmahnschreiben durchs Land.
In unserem Prüfbericht steht dann „Google Fonts (extern)", meist mit der Zahl der betroffenen Seiten. Es sind fast immer alle – die Schrift steckt in der Vorlage.
Für Ihren Webdienstleister ist das in der Regel eine halbe Stunde Arbeit.