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Gemeinde / Verwaltung Betriebe Wirte
KW 40 / 2026 · Ausgabe vom 04.10.2026

Google Fonts: 100 Euro je Besucher – und eine halbe Stunde Abhilfe

Viele Websites laden ihre Schriften bei jedem Aufruf direkt von Google. Dabei geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google, bevor er irgendetwas angeklickt hat.

Das Urteil

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem einzelnen Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen – weil eine Website seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertragen hatte. Danach rollte eine Welle von Abmahnschreiben durchs Land.

Woran Sie es erkennen

In unserem Prüfbericht steht dann „Google Fonts (extern)", meist mit der Zahl der betroffenen Seiten. Es sind fast immer alle – die Schrift steckt in der Vorlage.

Die Abhilfe

Für Ihren Webdienstleister ist das in der Regel eine halbe Stunde Arbeit.

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